Die Pflichten des Betreibers


Kennen Sie Ihre Pflichten als Betreiber einer Anlage?

TRwS 791-1 "Heizölverbraucheranlagen"
TRwS 791-1 "Heizölverbraucheranlagen"

 

Fachbetriebe, Sachverständige, die Mitarbeiter der Wasserbehörden u.a. Personen, die sich beruflich mit Tankanlagen bzw. mit dem Gewässerschutz beschäftigen, kennen Ihre Pflichten als Betreiber, da diese in Vorschriften und technischen Regeln aufgeschrieben sind*.

 

Für Sie wurden die Pflichten des Betreibers in Broschüren und Merkblättern zusammengefasst.

 

Die Inhalte können Sie auf dieser Seite lesen bzw. als Broschüre herunterladen.

 

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die oben genannten Fachleute und ich Ihnen gern mit Rat zur Seite.

Eigene Anlage überwachen

Sie sind für die Dichtheit Ihrer Tanks und die Funktionstüchtigkeit der eingebauten Sicherheitseinrichtungen verantwortlich. Ihre Pflichten haben Sie erfüllt, wenn

 

  • Sie mehrmals jährlich die Anlage durch Inaugenscheinnahme auf Dichtheit kontrollieren. D.h. z.B. vor und nach der Befüllung, dem Urlaub oder mit Beginn der Heizperiode,
  • als Betreiber von Polyethylen-Tanks in Niedersachsen mit einem Alter von mehr als 30 Jahren die Tanks mindestens monatlich auf Verformungen bzw. Verfärbungen kontrollieren, 
  • die Anlage in einem Zustand ist, dass sie jederzeit in Augenschein genommen werden kann und
  • die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen jederzeit möglich ist.

 

Falls vorhanden, ist eine Auffangwanne ebenfalls "frei" zu halten. Leck- bzw. Leckageanzeiger und Leichtflüssigkeitssperren sind gemäß Herstellervorgaben zu warten.

Wenn Sie die Überwachung nicht selbst durchführen können, sollten Sie diese Aufgabe einer sachkundigen Person übertragen.

Fachbetriebe beauftragen

Fachbetriebslogo der ÜWG
Fachbetriebslogo der ÜWG

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als Fachbetrieb ein besonders spezialisierter Betrieb oder ein Betrieb verstanden, der von einem Meister geführt wird.

 

Im Bereich des Gewässerschutzes ist mit Fachbetrieb der Fachbetrieb nach § 62 AwSV  gemeint.

 

Diese zertifizierten Betriebe verfügen über die entsprechenden Fachkenntnisse für die Lagerung von Heizöl bei Ihnen zu Hause.

 

Bei Neubau einer Tankanlage, die Instandsetzung einer bestehenden Anlage, bei Innenreinigungen Ihrer Tanks oder bei der Stilllegung Ihrer Anlage sind diese speziell ausgebildeten Fachbetriebe von Ihnen zu beauftragen**.  

 

Sie erkennen die Fachbetriebe nach § 62 AwSV häufig an speziellen "Logos". Bei Zweifeln dürfen Sie sich eine Kopie des Zertifikats/Urkunde des Fachbetriebs zeigen lassen. Die Fachbetriebe werden Ihrer Bitte gern nachkommen.

Tankwagenfahrer Zugang zur Anlage geben

Checkliste der Uniti
Checkliste der Uniti

Vor der Befüllung Ihrer Tanks muss der Tankwagenfahrer den verfügbaren Freiraum in den Tanks ermitteln. Dazu muss er vorhandene Füllstandsanzeiger ablesen oder bei durchscheinenden Tanks den Füllstand einsehen können. 

 

Des Weiteren sind alle für die Befüllung erforderlichen Sicherheitseinrichtungen durch den Fahrer zu "prüfen".

 

Das alles kann der Fahrer nur erfüllen, wenn er Zugang zur Tankanlage erhält.

 

Der alleinige Zugang zum Füllstutzen reicht dafür nicht aus! 

Die Uniti und das  IWO  haben eine Checkliste für Sie entwickelt, die die wichtigsten Verhaltens-regeln für die reibungslose Heizölanlieferung bei Ihnen zu Hause enthält***.

Sie gibt Ihnen wichtige Informationen zu Ihren Pflichten als Betreiber und kann durch Klicken auf den Knopf "Download" kostenfrei heruntergeladen werden.

Download
Checkliste Ölheizungsbesitzer.pdf
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Betreiber-Merkblatt aushängen

Betreiber-Merkblatt nach AwSV
Betreiber-Merkblatt nach AwSV

An gut sichtbarer Stelle in der Nähe Ihrer Anlage ist das nebenstehende Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften dauerhaft anzubringen.

 

Das Merkblatt wendet sich an Betreiber, Fachbetriebe, Sachverständige und an den Tankwagenfahrer.

 

Es beschreibt in Kurzform die Pflichten bei der Befüllung und im Betrieb.

 

Das Merkblatt gibt Auskunft über die ggf. erforderlichen Prüfintervalle sowie über das Verhalten im Schadensfall u.a.

Anlagendokumente aufbewahren

Prüfbericht der ÜWG (Blanko)
Prüfbericht der ÜWG (Blanko)

 Alle Dokumente Ihrer Tankanlage sind von Ihnen aufzubewahren.  

 

Hierzu zählen u.a.:

  • bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise (Zulassungen),
  • Einstellbescheinigungen,
  • Prüfberichte der Sachverständigen.

 

Sie dienen als Nachweis für die Eignung und die korrekte Einstellung der eingesetzten Bauteile.

 

Bei wesentlichen Änderungen ist die Dokumentation fortzuführen.

 

Bei Verkauf des Hauses sind die gesammelten Dokumente an den Käufer als neuem Betreiber zu übergeben!

 

Auch die zuständige Wasserbehörde und Fachbetriebe, die Arbeiten an Ihrer Anlage ausführen, haben das Recht die Unterlagen einzusehen.

Anlagenprüfung rechtzeitig beauftragen

Alle Erdtanks und oberirdische Anlagen bestimmter Größe sind wiederkehrend, d.h. in regelmäßigen Abständen, durch einen Sachverständigen zu prüfen. Auch die Lage der Anlage in einem Wasserschutzgebiet oder außerhalb spielt eine Rolle.

 

Bei neuen oder wesentlich geänderten Anlagen ist ebenfalls eine Prüfung erforderlich.


* Die Betreiberpflichten sind in der AwSV beschrieben und in der TRwS 791-1 konkretisiert. Die Anforderungen der TRwS 791-1 werden auf dieser Seite beschrieben.

** Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht sind in der Anlagenverordnung (AwSV) aufgeführt.

*** Uniti ist der Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V., IWO ist die Kurzform des Institut für Wärme und Oeltechnik e.V.